Namensänderung Briefvorlage: Tipps & Muster

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Namensänderung Briefvorlage
Möchten Sie andere über Ihre Namensänderung informieren, hilft Ihnen unsere Briefvorlage bei der Formulierung.

Nach der Hochzeit oder einer Scheidung ist es recht einfach, seinen Nachnamen zu ändern. Etwas schwieriger wird die Sache, wenn es eine andere Ursache hat, dass Sie Ihren bisherigen Namen ablegen und künftig anders heißen wollen. Denn in diesem Fall brauchen Sie einen guten Grund für die Namensänderung. Doch so oder so kommt eine Menge Papierkram auf Sie zu. Denn es gibt zahlreiche Stellen, die Sie über Ihren neuen Namen informieren müssen. Aber keine Sorge: Wir verschaffen Ihnen einen Überblick rund um die Formalitäten bei einer Namensänderung und geben Ihnen eine Briefvorlage an die Hand.

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Eine Eheschließung oder auch das Ende einer Ehe sind typische Gründe für einen Namenswechsel. Doch auch in anderen Fällen erlaubt der Gesetzgeber, den Namen zu ändern. Allerdings ist Ihr Antrag auf einen neuen Namen nur der erste Schritt. Die eigentliche Arbeit fängt erst danach an. Denn es gibt allerlei Stellen, denen Sie Bescheid geben müssen.

An wen Sie bei einer Namensänderung denken sollten und wie eine Briefvorlage für die Mitteilung aussehen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

►Namensänderung – Briefvorlage als Muster

Wie versprochen, haben wir für Ihre Mitteilung über die erfolgte Namensänderung eine Briefvorlage für Sie vorbereitet.

Ihr Name
Kontaktdaten

Empfänger
Anschrift

Datum

Mitteilung über Namensänderung
Kundennummer/Kontonummer/Vertragsnummer: ____________________________

 

Sehr geehrte/r Frau …/Herr …/Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, dass ich (nach meiner Heirat/Scheidung) ab sofort den Nachnamen … trage. Bitte ändern Sie Ihre Unterlagen und Datenbestände entsprechend.

Die notwendige Urkunde als Nachweis über die erfolgte Namensänderung habe ich in Kopie beigelegt.

Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift

Spielt der Anlass für die Namensänderung eine Rolle?

Grundsätzlich brauchen Sie einen wichtigen Grund, wenn Sie Ihren Namen ändern möchten. Allein die Tatsache, dass Ihnen Ihr Name nicht gefällt oder Sie einen absoluten Lieblings-Namen haben und gerne so heißen würden, reicht als Begründung nicht aus.

Es muss schon einen handfesten und nachvollziehbaren Grund für die Namensänderung geben. Das ist immer so. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer zivilrechtlichen und einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.

Die zivilrechtliche Namensänderung

Eine zivilrechtliche Namensänderung liegt vor, wenn sich Ihr Nachname wegen einer Heirat oder einer Scheidung ändert.

Wenn Sie heiraten, legen Sie den künftigen Familiennamen bei dem Standesamt fest, in dem die Eheschließung stattfindet. Sie können dabei für sich selbst entscheiden, ob Sie den Namen Ihres Partners annehmen, Ihren Geburtsnamen behalten oder einen Doppelnamen möchten. Soll es ein Doppelname sein, können Sie die Reihenfolge aus Geburts- und Ehename selbst wählen.

Trotzdem müssen Sie sich mit Ihrem Partner auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen. Diesen Namen bekommen dann automatisch alle Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen. Ein Doppelname ist bei einem Kind nicht möglich.

Allerdings müssen Sie sich nicht gleich im Zuge der Eheschließung auf Ihren Familiennamen festlegen. Vielmehr können Sie den Ehenamen auch noch annehmen, wenn Sie schon Jahre verheiratet sind. Fristen gibt es hierbei nämlich nicht.

Auch nach einer Scheidung gestaltet sich eine Namensänderung unkompliziert. Möchten Sie den Ehenamen ablegen und Ihren Geburtsnamen wieder annehmen, reicht eine entsprechende Erklärung aus. Zuständig ist auch hier das Standesamt.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung

Begründet sich Ihr Wunsch nach einer Namensänderung nicht in einer Heirat oder Scheidung, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Namensänderung.

Und hier ist die Sache etwas komplizierter. Denn damit Sie Ihren Nachnamen ändern können, muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Name lächerlich oder anstößig klingt. Auch Verwechslungsgefahr kann die Änderung des Namens begründen. Möglich ist das bei sogenannten Sammelnamen wie Müller, Maier oder Schmidt. Gleiches gilt bei Namen, die mit Straftätern oder historisch belasteten Ereignissen in Verbindung gebracht werden.

Daneben können Sie Ihren Namen ändern, wenn er besonders schwer auszusprechen ist oder wegen der komplizierten Schreibweise ständig falsch geschrieben wird. Enthält Ihr Name ein ß und befürchten Sie dadurch zum Beispiel im Ausland Nachteile, sollte eine Änderung in ss kein Problem sein.

Und nicht zuletzt können Sie den Namen ändern, wenn Sie massiv darunter leiden. Allerdings werden Sie das in aller Regel durch ein psychologisches Gutachten nachweisen müssen.

Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Namen ändern will?

Haben Sie sich für eine Namensänderung entschieden, wenden Sie sich an das Standesamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Ein Namenswechsel wird zwar im Geburtenregister vermerkt. Und das Geburtenregister führt das Standesamt an Ihrem Geburtsort. Doch Ihr örtliches Standesamt leitet die Meldung dorthin weiter.

Um doppelte Wege und lange Wartezeiten zu vermeiden, nehmen Sie am besten vorab Kontakt mit Ihrem Standesamt auf und vereinbaren telefonisch einen Termin. So weiß der Beamte Bescheid und kann Ihnen sagen, was Sie mitbringen müssen. In aller Regel sind das folgende Formulare:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz
  • Auszug aus dem Geburten- oder Eheregister
  • Antrag auf Namensänderung

Das Antragsformular schickt Ihnen das Standesamt zu. Einige Behörden bieten es auch online als PDF zum Download an.

Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Namensänderung, müssen Sie Ihren Antrag außerdem begründen. Setzen Sie dafür ein Schreiben auf, in dem Sie schlüssig und plausibel erklären, warum Sie den Namen wechseln möchten. Diesen Brief legen Sie dann Ihrem Antrag bei.

Die Kosten

Kostenlos ist die Änderung des Namens nicht. Wie hoch die Kosten ausfallen, ist aber verschieden. Das liegt zum einen daran, dass die Gebühren, die das Standesamt in Rechnung stellt, je nach Bundesland und Gemeinde voneinander abweichen.

Außerdem richtet sich die Gebührenhöhe nach dem Aufwand. Theoretisch kann das Standesamt bis zu 255 Euro beim Ändern des Vornamens und bis zu 1.022 Euro beim Nachnamen berechnen. Diese Höchstsätze sollen aber in erster Linie eine abschreckende Wirkung haben. Verlangt werden sie so gut wie nie.

Zum anderen kommen bei einer Namensänderung Folgekosten auf Sie zu. Denn Sie müssen verschiedene Dokumente neu beantragen oder korrigieren lassen. Dazu kommen die Ausgaben für Kopien und das Porto, wenn Sie Vertragspartner und andere Stellen informieren. Insgesamt kann sich das alles zu einer ordentlichen Summe addieren.

Die Dauer

Das Standesamt muss prüfen, ob Ihr Name wie gewünscht geändert werden kann. Je nach Auslastung kann das sehr schnell gehen. Es ist aber auch möglich, dass es bis zu anderthalb Jahre dauert, bis über Ihren Antrag entschieden ist und Sie den dazugehörigen Bescheid bekommen.

Hat das Standesamt Ihren Antrag abgelehnt, haben Sie einen Monat lang Zeit, um dem Bescheid zu widersprechen. Bleibt auch Ihr Widerspruch erfolglos, können Sie mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorgehen.

Wen muss ich über die Namensänderung informieren?

Ihr neuer Name macht einige Behördengänge notwendig. Andere Stellen können Sie auf dem Postweg über den Namenswechsel informieren.

Bevor Sie loslegen, sollten Sie aber zunächst genügend Kopien von der Heiratsurkunde, der Scheidungsurkunde oder der Urkunde über die Namensänderung anfertigen. Denn in aller Regel reicht es nicht aus, wenn Sie den jeweiligen Stellen nur mitteilen, dass sich Ihr Name geändert hat. Stattdessen müssen Sie eine Kopie der Urkunde mit einreichen.

Erstellen Sie sich außerdem einen Musterbrief. Dann müssen Sie nicht jedes Mal ein neues Schreiben verfassen, sondern brauchen nur die jeweilige Anschrift in die Vorlage einzutragen. Für die Mitteilung über die Namensänderung können Sie sich an unserer Briefvorlage orientieren.

Aber schauen wir uns erst einmal an, wem Sie überhaupt Bescheid geben sollten.

Ämter und Behörden

Ihr erster Weg sollte Sie zum Einwohnermeldeamt führen. Dort beantragen Sie einen neuen Personalausweis. Brauchen Sie auch einen Reisepass, müssen Sie diesen ebenfalls frisch beantragen.

Ihren Führerschein müssen Sie nicht ändern. Sie können Ihren neuen Namen zwar vermerken lassen. Doch wenn aus dem Personalausweis eindeutig hervorgeht, wer Sie sind und wie Sie jetzt heißen, können Sie den Führerschein in der alten Form belassen.

Trotzdem müssen Sie zur Zulassungsstelle. Und zwar dann, wenn Sie ein Fahrzeug haben. Denn in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) muss Ihr geänderter Name eingetragen werden.

Den Gang zum Finanzamt können Sie sich zunächst sparen. Denn spätestens bei der nächsten Steuererklärung erfährt das Finanzamt von der Namensänderung. Haben Sie öfter mit dem Finanzamt zu tun, kann eine kurze Mitteilung aber natürlich nicht schaden. Gleiches gilt, wenn Sie in Kürze einen Steuerbescheid erwarten.

Haben Sie geheiratet oder wurden Sie geschieden, ändert sich Ihre Steuerklasse. Wenn Sie den Wechsel der Steuerklasse und den dazugehörigen Vermerk auf der elektronischen Lohnsteuerkarte beantragen, können Sie aber die Gelegenheit nutzen und das Finanzamt auch gleich über den neuen Namen informieren.

Banken und Versicherungen

Nach den Ämtern und Behörden sind die Finanzen an der Reihe. Wenden Sie sich dabei zuerst an Ihre Hausbank und lassen Sie den Namen des Kontoinhabers bei Ihrem Girokonto ändern. Außerdem müssen Sie neue Bank- und Kreditkarten mit dem geänderten Namen beantragen.

Haben Sie noch bei anderen Banken Konten oder Kredite, müssen Sie dort den Namenswechsel ebenfalls bekanntgeben. Gleiches gilt, wenn Sie einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse haben.

Weiter geht es mit den Versicherungen. Hier informieren Sie zum einen Ihre Krankenkasse. Zum anderen teilen Sie allen anderen Versicherern, bei denen Sie Verträge haben, Ihren neuen Namen mit. Vergessen Sie zudem die Familienkasse nicht, wenn Sie Kinder haben und Kindergeld bekommen.

Arbeitgeber, Vermieter und andere Vertragspartner

Ihr Arbeitgeber wird zwar meist schon wissen, dass sich Ihr Name geändert hat. Trotzdem sollten Sie ihm – oder genauer der Personalabteilung – eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. Dadurch ist sichergestellt, dass Ihre Daten korrigiert werden. Mit Blick auf die Sozialversicherungen ist das sehr wichtig.

Ihr Vermieter weiß es sicherlich auch zu schätzen, wenn Sie ihm Bescheid geben. Darüber hinaus sollten Sie an alle Unternehmen, Einrichtungen und Personen denken, mit denen Verträge bestehen oder mit denen Sie regelmäßig zu tun haben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Telefon-, Internet- und Mobilfunkanbieter
  • Strom- und Gasversorger
  • Beitragsservice (früher: GEZ)
  • Vereine
  • Abos
  • Geschäftspartner und Kunden
  • Internetseiten und Online-Bezahldienste, bei denen Sie Accounts haben

Das gilt für Ihre Kinder

Haben Sie Kinder, kann Ihre Namensänderung auch für Ihren Nachwuchs Folgen haben. Die gesetzlichen Regelungen dazu lauten so:

  • Sind Ihre Kinder noch keine fünf Jahre alt, bekommen sie automatisch den neuen Nachnamen.
  • Im Alter zwischen fünf und 14 Jahren erhalten Ihre Kinder den neuen Namen nur auf Ihren Antrag hin. Dazu müssen Sie als gesetzlicher Vertreter eine Anschlusserklärung beim Standesamt abgeben.
  • Ab dem 14. Lebensjahr müssen Ihre Kinder selbst vor dem Standesamt erklären, dass ihr Name geändert werden soll. Sie müssen diesem Antrag dann noch zustimmen.

Hat sich auch der Nachname Ihrer Kinder geändert, werden weitere Behördengänge und Mitteilungen notwendig. So müssen Sie zum Beispiel den Kinderausweis ändern lassen, die Kindergeldstelle benachrichtigen und bestehende Verträge umschreiben lassen.

Denken Sie an Ihren Briefkasten!

Vergessen Sie nicht, auch an Ihrem Briefkasten den Namen zu wechseln. Allerdings sollten Sie die Namen nicht gleich austauschen. Lassen Sie lieber zwei, drei Monate lang beide Nachnamen dort hängen. So erreicht Sie die Post auf jeden Fall, selbst wenn sie in der Anfangszeit teils schon an den neuen und teils noch an den alten Namen adressiert ist.

Ein Tipp zum Schluss

Sie können Ihre Vorlagen gleich um Absenderetiketten erweitern. Solche Etiketten können Sie mit jedem Textverarbeitungsprogramm erstellen. Wenn Sie dann Briefe verschicken, können Sie die Etiketten mit dem neuen Namen auf die Briefumschläge kleben. So wissen dann auch Verwandte Bescheid, denen Sie zum Beispiel Geburtstags– oder Weihnachtsgrüße schicken.