Geschäftsbrief DIN 5008

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Was zum Kuckuck ist DIN 5008 und was kann man damit anfangen? Das zumindest ist eine Frage, die sich viele Menschen stellen, die einen professionellen Geschäftsbrief erstellen wollen und auch nach langer Suche kaum durchblicken können, was damit gemeint ist. Also per Definition ist ein Geschäftsbrief nach DIN 5008, ein Brief dessen Inhalt nach bestimmten Vorgaben (DIN 5008) auf einer DIN A4 Seite verteilt wird. Die Verteilung des Textes, der Anschriften u.ä. wurde ja schon in den letzten Beschreibungen etwas vorgestellt. Aber es gibt auch noch andere „Vorschriften“ dazu.

  • Das Anschriftenfeld: Wird linksbündig und ca. 3,4 cm unter der oberen Blattkante geschrieben und es sind insgesamt 9 Zeilen dafür einzuplanen. Wobei man in der 4 Zeile mit dem Firmennamen beginnt.
  • Die Fluchtlinie: ist der Abstand der ersten Schriftzeichen zum seitlichen Blattrand. Da Geschäftsbriefe in der Regel linksbündig geschrieben werden, gilt für die linke Blattseite, dass die Fluchtlinie 2,41 cm vom Blattrand entfernt ist.
  • Der Auslandsbrief: Geht ein Geschäftsbrief in das Ausland, so muss der Bestimmungsort und das Land in der Adresszeile in Großbuchstaben angegeben werden.
  • Die Anlagen: Werden Anlagen an ein Schreiben beigefügt, so können Sie rechts vom Gruß gelistet werden. Aber auch unterhalb des Grußes und der Unterschrift, können Anlagen aufgelistet werden.
  • Postscriptum: Ein Postscriptum ist in moderneren Geschäftsbriefen eher unüblich geworden. Denn der Ursprung besteht ja daher, dass dieser Nachtrag gemacht wurde, wenn im Hauptteil eines handgeschriebenen Briefes etwas Wichtiges vergessen wurde. Heute werden Briefe hauptsächlich mit Textprogrammen am PC geschrieben, deshalb können beim Schreiben die Briefe auch noch einfach ergänzt werden. Zu finden ist das Postscriptum heute fast nur noch in geschäftlichen Werbebriefen, mit denen ziemlich ungeschickt versucht wird, besondere Aufmerksamkeit zu erwecken. Der vorgesehene Platz ist in einem Geschäftsbrief, nach den Anlagen.