Fileshare Abmahnung

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Filesharing sind gar nicht so selten und so mancher Internetbenutzer dürfte schon Post von einem Anwalt bekommen haben. In einer solchen Abmahnung, die immer an den Anschlussinhaber gerichtet ist, wird dem Abgemahnten dann mitteilt, er habe eine Urheberrechtsverletzung begangen und solle nun im Zuge einer außergerichtlichen Einigung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und eine Zahlung zum Ausgleich der Schadensersatzansprüche und der Anwaltskosten leisten. Manch einer wird sich nun aber sicher fragen, worin der Vorwurf konkret besteht, was es mit einer solchen Abmahnung auf sich hat und wie sich der Abgemahnte am besten verhalten sollte.

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was heißt Filesharing und weshalb kann es eine Urheberrechtsverletzung begründen? Anstelle von Filesharing oder Fileshare wird in den Medien auch von Internet- oder Onlinetauschbörsen gesprochen, weil diese Bezeichnungen recht gut beschreiben, worum es eigentlich geht. Beim Filesharing stellt ein Teilnehmer Daten und Files, die sich auf seinem Computer befinden, im Internet zur Verfügung, so dass andere Teilnehmer diese Daten dann auf ihren eigenen Computer herunterladen können. Im Gegenzug kann der Teilnehmer auf die Daten zugreifen, die die anderen Teilnehmer zur Verfügung stellen. Die Daten werden also in einem Tauschvorgang von einem Computer auf einen anderen Computer kopiert. Damit dieser Datenaustausch stattfinden kann, ist eine entsprechende Plattform notwendig und hierbei handelt es sich üblicherweise um Peer-to-Peer-Netzwerke.

►Einfaches Musterbeispiel für eine Fileshare Abmahnung zur Veranschaulichung

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

Ihnen wird vorgeworfen,am (Datum) (genaue Beschreibung der entsprechenden Daten) über die Plattform (Name) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht / heruntergeladen zu haben.

Durch diese Handlung haben Sie die Rechte meines Mandanten (Name, Anschrift) verletzt.

Ich fordere Sie daher auf, eine derartige Verletzungshandlung künftig zu unterlassen. Gleichzeitig fordere ich Sie auf, die beiliegende Unterlassungserklärung bis zum (Datum) abzugeben.

Ich bin bereit, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Dies setzt allerdings die fristgerechte Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ausgleich der entstandenen Schadensersatzansprüche und der Abmahnkosten bis zum (Datum) voraus.

Sollten Sie die Fristen ergebnislos verstreichen lassen, behalte ich mir weitere juristische Schritte gegen Sie vor.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift.

Die Teilnahme an solchen Portalen ist grundsätzlich nicht verboten, zudem gibt es Portale, die von den Urhebern oder den Rechteinhabern unterstützt werden. Allerdings fallen hier für den Datenaustausch in aller Regel Gebühren an. Problematisch wird es immer dann, wenn urheberrechtlich geschützte Daten ohne Zustimmung des Rechteinhabers ausgetauscht werden. Grundsätzlich gilt, dass nur der Rechtinhaber darüber entscheidet darf, ob, wie und in welchem Umfang seine Werke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Da die wenigsten Teilnehmer jedoch über eine Zustimmung des Urhebers verfügen, verletzen sie seine Urheberrechte, wenn sie Daten ins Internet einstellen und damit veröffentlichen oder solche Daten herunterladen.Was steht in einer Abmahnung wegen Filesharing?Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft abzustellen. In diesem Fall bedeutet das, dass dem Abgemahnten vorgeworfen wird, Urheberrechte verletzt zu haben und er gleichzeitig dazu aufgefordert wird, diese Verletzungshandlung künftig zu unterlassen.

 

Im Einzelnen beinhaltet eine solche Abmahnung folgendes..

  1. eine konkrete und detaillierte Beschreibung des Vorgangs, der abgemahnt wird,
  2. eine Erklärung, weshalb eine Verletzung der Rechte vorliegt,
  3. eine Aufforderung, das gerügte Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen,
  4. eine Aufforderung, eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben, in der sich der Abgemahnte dazu verpflichtet, eine
  5. hohe Vertragsstrafe im Wiederholungsfall zu bezahlen,
  6. ein Vergleichsangebot, durch das der Abgemahnte die Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers und die entstandenen Anwaltskosten bezahlt und das einer außergerichtlichen Einigung dient sowie
    die Angabe von einer Frist, bis wann die Unterlassungserklärung vorliegen muss.

Fileshare AbmahnungDas Schreiben selbst ist dabei an keine bestimmten Formen gebunden und kann beispielsweise per Post, per Fax oder auch per E-Mail zugestellt werden. Im Streitfall muss der Abmahnende auch nicht nachweisen, dass die Abmahnung den Empfänger erreicht hat. Es reicht aus, wenn er belegen kann, dass er dem Abgemahnten die Möglichkeit gegeben hat, die Unterlassungserklärung abzugeben, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dazu reicht es aus, wenn er einen Weg nutzt, auf dem Schreiben unter normalen Umständen ankommen.Wie sollte sich der Abgemahnte verhalten?Pauschal ist kaum möglich, zu beantworten, wie der Abgemahnte reagieren sollte. Die Abmahnung richtet sich immer an den Anschlussinhaber und dieser kann meist nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass sein Internetzugang für Urheberrechtverletzungen verwendet wurde. Sinnvoll ist daher in den meisten Fällen, eine Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben. Um keine weiteren Nachteile zu riskieren, muss die beigelegte Erklärung aber sehr genau geprüft und sollte bei Bedarf entsprechend abgeändert werden. Ähnliches gilt für die geforderten Zahlungen. Auch hier muss im Einzelfall geprüft werden, wie hoch das Risiko ist, dass der Abgemahnte ein Gerichtsverfahren einleitet, wenn die Zahlung ausbleibt.