450-Euro-Job Kündigung Vorlage: Das müssen Sie wissen

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Infos zu 450-Euro-Job Kündigung Vorlage
Für Ihre Kündigung vom 450-Euro-Job können Sie sich an unserer Vorlage orientieren.

Ein Minijob ist eine gute Möglichkeit, um das Taschengeld oder die Haushaltskasse ein wenig aufzubessern. Aber auch, wenn Sie beruflich kürzer treten oder andersherum nach einer längeren Pause ins Berufsleben zurückkehren wollen, kann ein 450-Euro-Job die richtige Lösung sein. Doch vielleicht kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem Sie den Nebenjob wieder aufgeben möchten oder müssen. Nur: Wie wird ein Minijob eigentlich gekündigt? Wir haben die wichtigsten Infos zur Kündigung von einem 450-Euro-Job für Sie zusammengestellt und zeigen Ihnen eine Vorlage für das Kündigungsschreiben.

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Das ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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So mancher glaubt, dass ein Minijob kein richtiges Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne ist. Doch das ist falsch. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist ein Minijob genauso gestellt wie eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung.

Wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, hat also die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer auch. So hat der Minijobber zum Beispiel genauso Anspruch auf Urlaub oder eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie die Kollegen, die sozialversicherungspflichtig tätig sind. Der Kündigungsschutz gilt für ihn ebenso.

Die Bezeichnung Minijob sagt lediglich etwas über den Umfang, das Einkommen und die Einordnung mit Blick auf die Sozialversicherungen aus. Ein Minijobber arbeitet meist nur stundenweise und muss grundsätzlich keine Beiträge an die Sozialversicherung bezahlen. Sein Entgelt ist auf 450 Euro pro Monat begrenzt. Aus diesem Grund wird auch vom 450-Euro-Job gesprochen.

Was die Kündigung von einem 450-Euro-Job angeht, gelten die allgemeinen Regeln, die bei allen Arbeitsverhältnissen zum Tragen kommen. Und welche Regeln das sind, schauen wir uns jetzt an.

►450 Euro Job Kündigung: Vorlage als Muster

Wie schon erwähnt, reicht für eine wirksame Kündigung eine kurze Erklärung aus. Dazu haben wir eine Vorlage für Sie vorbereitet, an der Sie sich für Ihre Kündigung vom 450-Euro-Job orientieren können. Denken Sie aber unbedingt an Ihre Unterschrift. Sonst wird Ihre Kündigung nicht wirksam.

Ihr Vor- und Nachname
Anschrift

Arbeitgeber
Anschrift

Datum

Kündigung
Personalnummer: _________________________

Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name)/Damen und Herren,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgemäß zum __________/nächstmöglichen Termin.

Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen beruflich wie privat alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Die formalen Vorgaben für die Kündigung vom 450-Euro-Job

§ 623 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) schreibt für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Schriftform vor.

Schriftform bedeutet zum einen, dass Sie schriftlich kündigen müssen. Zum anderen muss Ihre Kündigung eigenhändig unterschrieben sein.

Mündlich können Sie das bestehende Arbeitsverhältnis also nicht kündigen. Und auch eine Kündigung per E-Mail, Fax, Online-Formular oder Kurznachricht ist nicht möglich. Denn weil hier Ihre handschriftliche Original-Unterschrift fehlt, ist die Vorgabe der Schriftform nicht erfüllt. Dieser Formfehler hätte zur Folge, dass Ihre Kündigung ungültig wäre.

Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass eine Kündigung nur dann wirksam werden kann, wenn sie Ihrem Arbeitgeber zugeht. Ist aber eigentlich ganz logisch. Denn wenn Ihr Arbeitgeber nichts von einer Kündigung weiß, kann er auch nicht wissen, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen.

Dabei liegt die Beweispflicht für den Zugang bei Ihnen. Im Zweifel müssen Sie also belegen, dass und wann Ihr Kündigungsschreiben beim Arbeitgeber eingegangen ist.

Am besten ist deshalb, wenn Sie die Kündigung persönlich abgeben und sich den Empfang quittieren lassen. Können oder möchten Sie das nicht, sollten Sie den Brief als Einschreiben verschicken. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie den Brief zwar ganz normal verschicken, den Arbeitgeber aber im Schreiben darum bitten, Ihnen den Erhalt der Kündigung schriftlich zu bestätigen.

Die Kündigungsfrist beim Minijob

Dass Sie nur geringfügig beschäftigt sind, ändert nichts daran, dass Sie Kündigungsfristen einhalten müssen. Dabei gilt zunächst einmal die gesetzliche Frist gemäß § 622 BGB.

Demnach können Sie das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen.

Für Ihren Arbeitgeber sieht der Gesetzgeber etwas andere Fristen vor. Die Kündigungsfrist von einem Monat gilt, wenn das Arbeitsverhältnis seit zwei Jahren besteht. Mit zunehmender Dauer des Beschäftigungsverhältnisses verlängert sich dann auch die Frist für eine ordentliche Kündigung auf bis zu sieben Monate.

Allerdings kann es sein, dass Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist vereinbart haben. Unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag, kann sich auch aus dem Tarifvertrag eine andere Frist ergeben. In diesen Fällen gilt dann nicht die gesetzliche Kündigungsfrist. Stattdessen sind die vertraglich vereinbarten Bedingungen maßgeblich.

Schauen Sie deshalb nach, was zur Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Gibt es dort keine besonderen Regelungen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Kündigungsfrist berechnen Sie so: Angenommen, Sie können mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende kündigen. Ihren Minijob möchten Sie zum 31. Juli aufgeben. Dann muss Ihr Arbeitgeber das Kündigungsschreiben spätestens am 03. Juli erhalten haben.

Denn wenn Sie von dem Termin, zu dem Sie ausscheiden möchten, genau vier Wochen zurückrechnen, kommen Sie in unserem Beispiel auf den 03. Juli. Hätten Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat (und nicht vier Wochen), müsste Ihre Kündigung im Unterschied dazu spätestens am 30. Juni eingegangen sein.

Die Inhalte des Kündigungsschreibens

Für die Kündigung von Ihrem 450-Euro-Job reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus. Darin erklären Sie klar und deutlich, dass Sie Ihren Minijob kündigen.

Das Wort Kündigung muss dabei in dem Schreiben aber nicht unbedingt auftauchen. Stattdessen können Sie genauso von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sprechen oder eine andere Formulierung verwenden. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber eindeutig erkennen kann, dass Sie das Beschäftigungsverhältnis nicht fortführen wollen.

Ratsam ist deshalb, dass Sie Ihr Schreiben in der Betreffzeile als Kündigung benennen. So weiß der Arbeitgeber auf den ersten Blick, worum es geht.

Aussprechen können Sie die Kündigung jederzeit. Sie müssen also nicht abwarten, bis der Termin näher rückt. Geben Sie Ihr Kündigungsschreiben einige Zeit im Voraus ab, sollten Sie angeben, wann das Arbeitsverhältnis enden soll.

Ansonsten können Sie auch einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Dann ermittelt Ihr Arbeitgeber, wann der Arbeitsvertrag abläuft.

Bei einer fristgerechten, ordentlichen Kündigung müssen Sie keine Gründe nennen. Natürlich können Sie kurz erläutern, warum Sie aufhören. Aber Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Kündigung zu begründen.

Tatsächlich ist es meist auch besser, wenn Sie es im Schreiben bei der reinen Kündigungs-Erklärung belassen. Die Gründe und alles Weitere können Sie im persönlichen Gespräch klären. Zu diesem Weiteren gehört zum Beispiel der Resturlaub oder die Vergütung für eventuelle Überstunden.

Denken Sie außerdem daran, Ihren Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis zu bitten. Auch bei einem 450-Euro-Job haben Sie nämlich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Und Ihre Bewerbungsmappe ist dadurch komplett.

Die außerordentliche Kündigung vom 450-Euro-Job

Neben der regulären, fristgerechten Kündigung ist beim 450-Euro-Job auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Weil Sie hier keine Frist einhalten müssen und mit sofortiger Wirkung kündigen können, wird auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen. Die Regelungen dazu stehen in § 626 BGB.

Allerdings setzt eine außerordentliche Kündigung immer einen wichtigen Grund voraus. Und dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass Ihnen nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden. In Ihrem Kündigungsschreiben müssen Sie diesen Grund angeben und erläutern.

Außerdem können Sie nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie vom Kündigungsgrund erfahren haben, fristlos kündigen. Nach Ablauf der zwei Wochen können Sie sich wieder nur noch durch eine ordentliche Kündigung von Ihrem 450-Euro-Job lösen.

Ein Aufhebungsvertrag als Alternative

Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt, der es für Sie zur unzumutbaren Belastung machen würde, weiterhin hier zu arbeiten. Beleidigungen, tätliche Übergriffe oder wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht auszahlt, sind Beispiele für mögliche Gründe.

Möchten Sie hingegen einfach nur möglichst schnell aus dem Arbeitsvertrag aussteigen, weil Sie beispielsweise eine andere Stelle annehmen möchten, rechtfertigt das keine außerordentliche Kündigung.

Allerdings können Sie sich dann mit Ihrem Arbeitgeber vielleicht auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Ein Aufhebungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auf. Anders als bei einer Kündigung, die nur von einer Seite ausgeht, vereinbaren Sie bei einem Aufhebungsvertrag gemeinsam mit dem Arbeitgeber, unter welchen Bedingungen Ihr Arbeitsvertrag aufgehoben wird.